Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenheimzulage trotz Vorbehaltsnießbrauch
Anspruch des zivilrechtlichen Eigentümers auf Eigenheimzulage
Der BFH hat mit seiner die Stellung des zivilrechtlichen Eigentümers gestärkt. Dieser kann eine Eigenheimzulage beanspruchen, obwohl er für einen Dritten einen Vorbehaltsnießbrauch im Grundbuch hat eintragen lassen. Zwar ist die Eigenheimzulage ab dem Jahr 2006 abgeschafft worden, jedoch dürften noch Fälle anhängig sein, die eine vergleichbare Rechtslage betreffen. Darüber hinaus gilt: Die Eigenheimzulage kann noch bis 2009 nachträglich beantragt werden, so dass eine Prüfung bereits abgeschlossener Fälle in Betracht kommen kann.
Privatschriftliche Vereinbarung kassierte den Vorbehaltsnießbrauch
Der Entscheidung des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger erwarb im Jahr 2000 von seiner Mutter ein von ihm bewohntes Hausgrundstück teilentgeltlich. Die Mutter behielt sich ein dingliches lebenslängliches, unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Sie vereinbarte aber mit dem Sohn anschließend privatschriftlich, dass sie auf die Ausübung ihres Nießbrauchsrechts zu Gunsten ihres Sohns verzichte. Weiterhin verpflichtete sich der Sohn in diesem Schriftstück, alle Zins- und Tilgungsleistungen für das Grundstü...