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Auslegung eines Einspruchs gegen Gewerbesteuermessbescheid für vollbeendete Personengesellschaft
Es besteht keine Bindung an den vom Beweisführer geltend gemachten Revisionszulassungsgrund, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde auf Divergenz gestützt wird, der dargstellte Sachverhalt jedoch das Vorliegen eines Verfahrensmangels ergibt. Ein Gewerbesteuermessbescheid ist selbst nach Auskehrung des Aktivvermögens (weiterhin) an die Personengesellschaft als Schuldnerin der Gewerbesteuer zu richten. Er ist in einem solchen Fall aber nicht der Gesellschaft, sondern ihren Gesellschaftern zu geben. Wird gegen einen Steuerbescheid von einem verfahrensbevollmächtigten Einspruch eingelegt und dabei zur Bezeichnung des Einspruchsführers die (im Wesentlichen) gleiche Adressatbezeichnung wie in dem angefochtenen Bescheid verwendet, ist der Adressat des Bescheids grundsätzlich auch als Einspruchsführer...