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Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Veranlagungsfrist
Der Senat wendet sich mit folgender Vorlagefrage an das BVerfG: Das vorlegende Gericht hält § 52 Abs. 55j EStG i. d. F. des Art. 1 Nr. 43 Buchst. w JStG 2007 für verfassungswidrig. Es sieht in der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Neuregelung zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG auf Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2004 einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitende Verbot der Rückbewirkung von Rechtsfolgen.