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Verlängertes Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer
Umsetzung von angekündigten Leistungsverbesserungen in der Arbeitslosenversicherung
Die sozialrechtliche Leistungsverbesserung, die den Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen bildet, war eine „schwierige Geburt”: Bereits im November 2007 hatte die Bundesregierung angekündigt, die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu verlängern, soweit es um Arbeitslose im vorgerückten Lebensalter geht. Im Dezember 2007 einigte sich die Koalition über die Details. Die Regierung bzw. der Bundestag entschloss sich zu einer eigentümlichen Gesetzestechnik: Mittels des in den letzten Dezembertagen 2007 verkündeten Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. (BGBl 2007 I S. 3245; nachfolgend als 6. SGB III-ÄndG bezeichnet) wurde die Neuregelung der Anspruchsdauer angekündigt, ohne dass Betroffene daraus konkrete Rechtsansprüche ableiten konnten (vgl. dazu Marschner, NWB F. 27 S. 6533). Derartige Ansprüche ergeben sich erst aus einem neuen „Umsetzungsgesetz”, nämlich dem Siebten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, dem der Bundesrat am zugestimmt hat (BR-Drucks. 54/08 [B]).
I. Verlängerung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
1. Grundsätzliche Regelung zur Anspruchsverlängerung
Die Dauer eines Anspruchs auf Arbei...