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Allgemeines | Steuerhinterziehung – Erkundigungspflicht ausländischer Mitbürger bei Kapitalanlagen im Heimatland
▶ Urteil: Eine nicht erfolgte Erkundigung beim FA über die steuerlichen Folgen einer Anlage im Ausland führt nicht zwingend zum Bejahen eines bedingten Steuerhinterziehungsvorsatzes (EFG 2008 S. 274).
▶ Hinweis: Der Kl. war in den Streitjahren 1991 bis 2001 als Vorarbeiter tätig, die Klin. Hausfrau. Durch die Steuerfahndung wurde festgestellt, dass die Kl. über Geldanlagen bei der Türkischen Nationalbank (TCM) verfügten. Einkünfte aus Kapitalvermögen hatten sie nicht erklärt.
Sie behaupteten, nicht vorsätzlich diese Einkünfte nicht angegeben zu haben. Vielmehr seien sie davon ausgegangen, dass die Zinseinkünfte nur in der Türkei steuerpflichtig gewesen seien. Darauf hätten auch Vertreter der TCM hingewiesen; in türkischen Zeitungen sei so inseriert gewesen. Das FG lehnte eine Korrektur der ESt-Bescheide für ...