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Feststellungslast für den Kindergeldanspruch
Die Familienkasse ist berechtigt, die Kindergeldfestsetzung aufzuheben, wenn der Kindergeldberechtigte nicht den Nachweis erbringt, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kinds den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht überschreiten. Eine Aussetzung der Vollziehung wegen einer unbilligen, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotenen Härte ist nicht vorzunehmen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts fast ausgeschlossen sind.