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Nebentätigkeit des Arbeitnehmers während Altersteilzeitarbeit
Mögliche Auswirkungen auf Förderleistungen der Bundesagentur
Das Ausüben einer Nebenbeschäftigung neben der (sozialversicherungspflichtigen) Hauptbeschäftigung ist für viele Arbeitnehmer zu etwas Alltäglichem geworden; die Gründe hierfür sind vielfältig. Ähnlich vielschichtig sind die Auswirkungen, die sich ergeben können, wenn eine geringfügige Beschäftigung i. S. von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (nachfolgend „Mini-Job” genannt) während der Altersteilzeitarbeit ausgeübt wird.
I. Sozialversicherungsrechtliche Würdigung
Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt eine Nebenbeschäftigung sozialversicherungsfrei; Einzelheiten erläutern die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben v. (Geringfügigkeits-Richtlinien).
Da während der gesamten Altersteilzeitarbeit ein Beschäftigungsverhältnis i. S. von § 7 SGB IV beim bisherigen Arbeitgeber weiterhin gegeben ist, kann auch während dieser Zeit ein Mini-Job sozialversicherungsfrei ausgeübt werden. Zwar ist trotz Einhaltens der 400-€-Grenze die Versicherungsfreiheit in bestimmten Konstellationen nicht möglich (vgl. B 1 der Geringfügigkeits-Richtlinien); Altersteilzeit fällt aber nicht darunter. Von zentraler Bedeutung ist allerdings, dass „Altersteilzeit-Arbeitgeber” und „Mini-Job-Arb...