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Vereinsrecht | Eintragungsfähigkeit eines Idealvereins trotz unternehmerischer Tätigkeiten
Ein Idealverein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein darf, erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts (§ 21 BGB). Die Eintragungsfähigkeit und damit die Annahme eines Idealvereins ist aber nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verein dabei irgendeine wirtschaftliche Betätigung vornimmt. Vielmehr darf er zur Erreichung seiner ideellen Ziele auch unternehmerische Tätigkeiten solange entfalten, wie diese dem wirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind. Vor dem Hintergrund dieses sog. Nebenzweckprivilegs hat das OLG Hamm in seinem Beschluss v. - 15 W 129/07 festgestellt, dass der ideelle Zweck eines Behindertensportvereins nicht...