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BBEV Nr. 4 vom Seite 146

Die Reform des Erbrechts – 1. Teil

Geplante Änderungen des Pflichtteilsrechts und bzgl. der Pflegeleistungen

Eberhard Rott und Evelyn Jansen, beide Bonn

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf der Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. Ziel der größten Reform des Erbrechts seit Inkrafttreten des BGB ist es, dieses an veränderte Familienverhältnisse (Patchwork-Familien, zunehmende Zahl von Ehescheidungen, unverheiratet zusammenlebende Paare u. a.) sowie neue gesellschaftliche Strukturen und geänderte Wertvorstellungen anzupassen. Wie immer gibt es hierbei Nutznießer und Verlierer der Gesetzesänderung. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zum geänderten Pflichtteilsrecht und zum Ausgleich von Pflegeleistungen bei gesetzlicher Erbfolge erläutert und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dabei gilt es, Fallstricke zu vermeiden, die insbesondere für anspruchsvolle Nachfolgegestaltungen bestehen, welche in der Vergangenheit angezeigt waren, unter dem neuen Recht aber dringend überdacht werden müssen.

Alle Beiträge zur Reform des Erbrechts NWB PAAAC-73195

I. Ausgangspunkt

Der Anstoß zu dem Reformvorhaben geht auf die sog. Pflichtteilsentscheidung des BVerfG v. (vgl. Beschluss v. - 1 BVR 1644/00, 1 BVR 188/03, BVerfGE 112 S. 332) zurück. Schon längere Zeit zuvor hatte das Pflichtteilsrecht in...

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