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Umsatzsteuer | Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auch bei Lieferung an vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer
Der Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i. V. mit Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 (Mindestbemessungsgrundlage) steht nicht entgegen, dass über eine ordnungsgemäß durchgeführte Lieferung an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer abgerechnet wird (Bezug: § 10 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 Nr. 1 UStG 1993).
Praxishinweise: Die Vorschrift über die Mindestbemessungsgrundlage kommt nur dann nicht zur Anwendung, wenn die Lieferung an den Anteilseigner, Gesellschafter, Teilhaber oder an eine diesen nahe stehende Person zu einem marktüblichen Entgelt erfolgt. Bei einem marktüblichen Entgelt besteht nämlich nicht die Gefahr einer Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung. In allen anderen Fällen ist der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage zwingend.