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StuB 6/2008 S. 244

Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Versicherungsbetrugs

Der auf Tatsachen beruhende Verdacht, ein Arbeitnehmer habe mit Fahrzeugen des Arbeitgebers zulasten von dessen Haftpflichtversicherung Schäden in Absprache mit den Unfallgegnern verursacht, rechtfertigt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Eine solche Verdachtskündigung setzt aber starke tatsächliche Verdachtsmomente voraus. Der Arbeitgeber muss nicht nur alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben; er muss dem Arbeitnehmer auch Gelegenheit zur Stellungnahme geben (, 725/06, 1067/06 und 1068/06).

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