Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 6/2008 S. 244

Befangenheit des Sonderinsolvenzverwalters

Die Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung über die Ablehnung von Gerichtspersonen oder Gutachtern finden auf den (Sonder-)Insolvenzverwalter keine Anwendung. Die Befangenheit eines (Sonder-)Insolvenzverwalters kann nur nach den Sondervorschriften der Insolvenzordnung (Bestellung, Aufsicht, Entlassung oder Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, §§ 56 bis 59 InsO) geltend gemacht werden ( NWB YAAAC-40072).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen