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Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Als eine der wichtigsten Änderungen sieht das Jahressteuergesetz 2008 den Wegfall der bisherigen Lohnsteuerkarten in Papierform vor. Arbeitgebern und steuerlichen Beratern wird es künftig möglich sein, die Lohnsteuermerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen. Mit Einführung der virtuellen Steuerkarte (ElsterLohn II-Verfahren) wird die weitere Modernisierung des Lohnsteuerverfahrens vorangetrieben. Für Staat, Bürger und Unternehmen wird dadurch das Besteuerungsverfahren erheblich einfacher.
Künftig entfällt für alle Beteiligten der erhebliche Verwaltungsaufwand, der mit den jährlichen Lohnsteuerkarten in Papierform verbunden ist.
Arbeitgeber und steuerliche Berater werden durch den Wegfall von manueller Erfassung, Aufbewahrung, Herausgabe und Vernichtung der Kartonkarten erheblich entlastet.
Durch die Integration des elektronischen Abrufs in sicherlich alle Standard-Lohnbuchhaltungsprogramme wird zukünftig ein schneller, unkomplizierter und sicherer Datenabruf möglich sein.
I. Bisheriger Verfahrensablauf
Von den Gemeinden werden Jahr für Jahr über 40 Mio Lohnsteuerkarten an die Stpfl. versandt. Von dort gelangen sie zu den Arb...