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Entnahme ist kein anschaffungsähnlicher Vorgang i. S. des FördG
Die Entnahme entspricht nicht einer Anschaffung i. S. des FördG (gegen /96, BStBl 1996 I S. 1516 Tz. 5). Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist dann ein selbständiges Gebäude, wenn er mit dem Altgebäude nach bautechnischen Kriterien nicht verschachtelt ist. Dies gilt unabhängig von einem etwaig bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einem Altbau. Der Restwert i. S. des § 4 Abs. 3 FördG ist die AfA-Bemessungsgrundlage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Altbau.