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Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
Die Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung gem. § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG i. V. mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß. Außergewöhnliche Belastungen sind gleichermaßen wie bei einer Zusammenveranlagung zu ermitteln und anschließend je zur Hälfte bei beiden Ehegatten zu berücksichtigen, sofern diese nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen.