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Wegzugsbesteuerung im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses nach DBA-Schweiz
Der Begünstigungstatbestand des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz erfordert, dass die Arbeitsaufnahme in der Schweiz kausal für den Wegzug aus Deutschland ist. Dies ist nicht der Fall, wenn bereits seit mehreren Jahren Arbeitsverhältnisse in der Schweiz bestehen. Der Wegzug im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses begründet nicht den Begünstigungstatbestand des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz. Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz verstößt weder gegen Art. 11 GG (Freizügigkeit) noch gegen Art. 43 EG-Vertrag (Niederlassungsfreiheit). Art. 4 Abs. 5 DBA-Schweiz enthält kein Verbot des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 2 EStG.