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Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
BFH setzt Vorgaben des EuGH konsequent um
Der BFH hat die Vorgaben des konsequent in seinem Urteil v. - umgesetzt. Er hat dabei auch einige Elemente der Parallelentscheidungen des EuGH in den Rs. Teleos und Twoh einfließen lassen. Die Feststellungen des BFH fallen dabei erfreulich klar und allgemein gültig aus. Der ausufernde Formalismus wurde in seine Schranken gewiesen. Eines darf aber nicht übersehen werden: Es ist auch weiterhin eine aussagekräftige Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich.
Verpflichtung zur Nachweisführung nach Maßgabe der §§ 17a und 17c UStDV ist mit Gemeinschaftsrecht vereinbar
Wie der EuGH in seinen Urteilen in den Rs. Teleos und Twoh ausgeführt hatte, müssen die Unternehmer wegen des Wegfalls der Grenzkontrollen innerhalb der EU nachweisen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind. Sowohl nach der 6. EG-Richtlinie als auch nach der MwStSystRL ist es dabei den Mitgliedstaaten überlassen, die Details für die Nachweisführung selbst festzulegen. Diesen Freiraum hat der deutsche Gesetzgeber nach Ansicht des BFH zu Recht genutzt. Die Verpflichtung zur Nachweisführung gem. § 6a Abs. 3 UStG und nach Maß...