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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 8

Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen zwischen Körperschaften eingeschränkt

§ 8b Abs. 3 KStG schafft neues Betriebsausgabenabzugsverbot

Jens Intemann

Mit dem JStG 2008 hat der Gesetzgeber den § 8b Abs. 3 KStG um ein neues Betriebsausgabenabzugsverbot im Zusammenhang mit kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ergänzt. Nach der Neufassung des § 8b Abs. 3 KStG können ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Gewinnminderungen im Zusammenhang mit qualifizierten Darlehensforderungen nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen sollen steuerlich dem Eigenkapital gleichgestellt werden. Grund für die Änderung: Teilwertabschreibungen auf kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen unterlagen bisher nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG. Darin sah der Gesetzgeber eine Möglichkeit, das Abzugsverbot durch gestalterische Maßnahmen zu umgehen.

Nur qualifizierte Gesellschafterdarlehen betroffen

Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Darlehen wirken sich nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG steuerlich nicht mehr aus, wenn der darlehensgewährende Gesellschafter zu mehr als 25 % an der Körperschaft beteiligt ist. Das Gesetz geht dann davon aus, dass die Darlehenshingabe durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Der Gesetzgeber will insbesondere unverzinsliche Darlehen, Darlehen ohne Sicherheiten und Darlehen, die bei Eintritt einer ...

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