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Gewerblicher Grundstückshandel beim Landwirt
Grundstückstausch zur Optimierung der Bebaubarkeit und Beantragen eines konkreten Bauvorbescheids sind gewerbliche Aktivitäten
Mit hat der BFH erneut Stellung zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels bei einem Landwirt bezogen: Grundstücksveräußerungen sind Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels und keine landwirtschaftlichen Hilfsgeschäfte mehr, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivitäten entfaltet. Diese Tätigkeiten müssen im Wesentlichen darauf gerichtet sein, den zu veräußernden Grundbesitz zu einem „Objekt anderer Marktgängigkeit” zu machen. Das hatte der BFH in der Vergangenheit bejaht, wenn ein Landwirt durch gezielte Maßnahmen den Erlass eines Vorbecheids für die Bebauung eines Geländes mit zahlreichen Wohnhäusern erwirkt hatte. In seinem jüngsten Urteil findet der BFH: Auch der Grundstückstausch zur Optimierung der Bebaubarkeit und das Beantragen eines konkreten Bauvorbescheids sind Aktivitäten, die das Grundstück zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit machen sollen.
Sachverhalt: Grundstücke für optimale Bebauung getauscht
Im Streitfall bewirtschaften die Kläger, in Gütergemeinschaft lebende Eheleute, gemeinsam einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. ...