Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Erbbauzins als Gegenleistung beim Erbbaurechtserwerb durch Grundstückseigentümer
Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nach dem NWB PAAAC-74128 nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung. – Anmerkung: Weil der Erbbauzins gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 GrEStG nicht als dauernde Last gilt, gehöre sein Kapitalwert grds. zur Gegenleistung. Der BFH bezieht den Erbbauzins dennoch in Fällen des Erwerbs des Erbbaurechts durch den Grundstückseigentümer nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ein, weil keine Leistungspflicht gegenüber einer anderen Person entsteht.