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Einkommensteuer | Keine Inanspruchnahme von AfA im Jahr der Aufhebung des Anschaffungsvorgangs
Die zur Inanspruchnahme von AfA notwendige Belastung mit Anschaffungskosten ist nach dem NWB EAAAC-74136 in dem Jahr, in dem der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht worden ist, nicht (mehr) gegeben. – Anmerkung: Geltend gemacht wurde die AfA als vorweggenommene Werbungskosten. Wäre der Kaufvertrag erst zwei oder drei Jahre nach dem Erwerb des Grundstücks aufgehoben worden (etwa weil sich das letztlich erfolglose Genehmigungsverfahren so lange verzögert hätte), hätte die Klägerin unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Eigentums wohl AfA vornehmen können. Daraus würde sich die interessante Frage ergeben, ob diese AfA-Beträge dann bei Rückzahlung der Anschaffungskosten als Einnahmen zu versteuern wären.