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Abgabenordnung | Rechtsbehelf gegen Berechnung der „fiktiven” Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung
Einwendungen gegen die Berechnung der „fiktiven” Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG als Grundlage für die Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind nach dem NWB FAAAC-74127 im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber der zuständigen Kirchenbehörde und nicht im Verfahren gegen die Festsetzung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen (gegen , EStG-Kartei NW KiSt Nr. 808). – Anmerkung: Wendet sich der Steuerpflichtige gegen die vom Einkommen abweichende Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer gem. § 51a EStG, muss sich die Kirchensteuerbehörde folglich mit dem materiell-rechtlichen Einkommensteuerrecht auseinandersetzen. Im Streitfall war ein nach § 3 Nr. 40 EStG begünstigter Veräußerungsgewin...