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IWB Nr. 6 vom Seite 278

Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten in der EU

Der europäische Rat der Justizministerinnen und -minister hat am in Brüssel den Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen” beschlossen (sog. Mediationsrichtlinie). Die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten durch Mediation wird damit in der EU attraktiver.

Die sog. Mediationsrichtlinie strebt, wie es ihr Name schon sagt, keine umfassende Regelung der Mediation an. Neben einer Definition für den Begriff der Mediation und des Mediators und allgemeinen Aussagen zur Sicherung von Qualitätsstandards macht sie Vorgaben für die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, für die Vertraulichkeit der Mediation und für den Ablauf von Verjährungsfristen während der Mediation. Die Richtlinie fördert die Mediation für den Fall eines erfolgreichen Verlaufs und verhindert Nachteile im Falle eines Scheiterns.

Nach der im Rat beschlossenen sog. formellen Einigung wird sich das Europäische Parlament mit der Richtlinie befassen. Das Europäische Parlament hat bereits signalisiert, dass es der Einigung des Rates zustimmen wird. Mit einem Inkrafttreten der Richtlinie...

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