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Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften in Belgien – Gefahr der Doppelbesteuerung
Der folgende Beitrag stellt die in Belgien existierenden steuerlichen Sonderregelungen für die Besteuerung von ausländischen Führungskräften, Wissenschaftlern und Spezialisten vor und erläutert anhand der Regelung des Art. 15 DBA Belgien, dass Belgien bei bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmereinkünfte ungeachtet einer Steuerfreistellung nach dem DBA Belgien gleichwohl nach nationalem Recht besteuert. Im Anschluss werden Vermeidungsmöglichkeiten der Doppelbesteuerung erläutert.
I. Steuerliche Sonderregelungen für ausländische Arbeitnehmer in Belgien
In Belgien existieren besondere Regelungen für die Besteuerung von ausländischen Führungskräften, Wissenschaftlern und Spezialisten (Expatriates), die nur befristet in Belgien arbeiten. Die steuerlichen Sonderregelungen („special expatriate tax regime”) sind für alle nicht-belgischen Führungskräfte anwendbar, die Tätigkeiten erbringen, die besondere Kenntnisse und Verantwortung erfordern. Die genauen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die steuerlichen Sonderregelungen in Belgien in Anspruch nehmen zu können, sind im Erlass der belgischen Finanzbehörde v. geregelt. S. 292
Danach gelten die steuerlichen Sonderregelungen in...