Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung
Leitsatz
1. Der Umstand, dass die Anschaffung eines nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsguts bis zum zweiten auf die Rücklagenbildung
folgenden Wirtschaftsjahr unterblieben und die Rücklage aufzulösen ist, ist eine Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO.
2. Wird die Steuererleichterung des § 7g EStG im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen, ergibt
sich eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Auflösung der Rücklage.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 12/2008 S. 602 EFG 2008 S. 662 Nr. 9 OAAAC-73823
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.01.2008 - 4 K 123/06
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