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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 233/11 EFG 2012 S. 1220 Nr. 13

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7g Abs. 4

Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen Auflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 4 EStG

Leitsatz

Gibt der Steuerpflichtige keine Steuererklärung ab, ist das Finanzamt berechtigt, einen bestandskräftigen Schätzungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern, wenn es nachträglich von steuerrechtlich relevanten Sachverhalten des Steuerpflichtigen erfährt, die das bisherige Schätzungsergebnis übersteigen. Danach kann ein bisher nicht berücksichtigter Geschäftsvorfall eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sein. Dabei ist zu prüfen, ob nach dem Bekanntwerden weiterer Schätzungsgrundlagen die bisherige durch eine neue Schätzung ersetzt werden soll.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1220 Nr. 13
StBW 2012 S. 348 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2012 S. 801
VAAAE-06504

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.07.2011 - 7 K 233/11

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