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Wertberichtigung auf Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens in der Steuerbilanz prinzipiell mit den Anschaffungskosten zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Die Anschaffungskosten einer Forderung stimmen mit ihrem Nennbetrag überein. Ist der Teilwert einer Forderung aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger als der Nennwert, muss wegen des strengen handelsrechtlichen Niederstwertprinzips eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).
I. Sachverhalte und Aufgabe
1. Baustoffhändler A ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG). Seine Umsätze versteuert er nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 UStG). A hat
seit Juni 2007 gegen den Handwerksmeister B eine Forderung von 10.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Mehrfache Mahnungen blieben erfolglos. Über das Vermögen des Kunden wurde im Oktober 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet. Bis zur Aufstellung der Bilanz 2007 erfährt A, dass die nicht bevorrechtigten Gläubiger leer ausgehen;
seit Juli 2007 gegen den Handwerksmeister C eine Forderung von 5.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Über das Vermögen des C wurde im Dezember 2007 das Insolvenzverfahren eröff...