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Editorial
REIT-AG als neues Instrument
Mit der Einführung einer deutschen Immobilien-Aktiengesellschaft mit börsennotierten Anteilen (sog. REIT-AG) hat der Gesetzgeber ein neues Instrument für die indirekte Immobilienanlage geschaffen. Den Erwerb von Immobilien durch die REIT-AG begünstigt der Gesetzgeber mit einer hälftigen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG. Verfolgt werden damit wirtschaftspolitische Zwecke: Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Die Einzelheiten erläutert Intemann. Mehr auf Seite 6.
BFH ändert seine Rechtsprechung beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Die EuGH-Rechtssache Volker Ludwig hat die Marschrichtung vorgegeben, der BFH folgt nun hinterher. Mit seinem neuen Urteil zur Vermittlung von Gesellschaftsanteilen stellt der Senat klar, dass er an seiner Rechtsprechung zur Steuerpflicht der Leistungen eines Untervermittlers im Bereich der Kreditvermittlung nicht mehr festhält. Den Richtungswechsel dieser Rechtsprechung und warum eine geschäftsführende Leitung einer Vermittlungsorganisation keine „Vermittlung” im Sinne von § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG ist, beschreibt Lehr. Mehr auf Seite 8.
Beste Grüße
Sixten Abeling