Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Steuerberatergebührenverordnung zum 1. 1. 2008
Praxisorientierter Überblick über den aktuellen Stand
In den letzten Jahren sind zahlreiche Veränderungen und insbesondere Anpassungen an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt. Dieser Aufsatz soll einen Überblick über den aktuellen Stand der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) zum bieten (vgl. ; s. auch ); dargestellt sind neben allgemeinen Grundsätzen der Honorarabrechnung die verschiedenen Gebührenrahmen und alle relevanten Gebührentatbestände.
I. Allgemeine Vorschriften
1. Anwendungsbereich
Die Steuerberatergebührenverordnung findet Anwendung auf die selbständig ausgeübten Berufstätigkeiten, die unter § 33 StBerG fallen. Grundsätzlich nicht anwendbar ist diese Verordnung auf zusätzliche Tätigkeiten, die nach § 57 Abs. 3 StBerG mit dem Beruf eines Steuerberaters vereinbar sind. Die Honorierung der „vereinbarten Tätigkeiten” kann mit dem Mandanten frei vereinbart werden. Ist eine solche Vereinbarung nicht geschlossen worden, kann der Steuerberater angemessene Gebühren nach Maßgabe der „üblichen S. 1070 Vergütung” berechnen (§ 612 Abs. 2, § 632 i. V. mit §§ 315, 316 BGB). Häufig wird über diesen Umweg dann die Steuerberatergebührenverordnung doch zu Hilfe genommen.
Im Falle der Doppelqualifikation (z. B. Rechtsanwalt und Steuerberater)...