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Steuerbefreiung für Grundstücksveräußerung an eine REIT-AG
Exit Tax soll Einführung der deutschen REIT-AG fördern
Um die Einführung der deutschen REIT-AG steuerlich zu fördern, hat der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 70 EStG eine neue Steuerbefreiung eingeführt. Für einen begrenzten Zeitraum wird der Erlös aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, die mindestens fünf Jahre zum Anlagevermögen eines inländischen Betriebsvermögens eines Steuerpflichtigen gehört haben, zur Hälfte steuerbefreit, wenn die Betriebsgrundstücke an eine REIT-AG oder Vor-REIT verkauft werden.
Wirtschaftspolitische Gründe für die Steuerbefreiung
Mit der Einführung der hälftigen Steuerbefreiung des § 3 Nr. 70 EStG will der Gesetzgeber den Erwerb von Immobilien durch eine REIT-AG erleichtern. Damit soll ein Anreiz für die deutsche Wirtschaft geschaffen werden, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu veräußern, um die Eigenkapitalausstattung und die Liquidität insbesondere mittelständischer Unternehmen zu stärken. Die Steuerbefreiung wird nur für die Veräußerung von Betriebsgrundstücken gewährt; Grundstücke des Privatvermögens können nicht steuerbegünstigt an eine REIT-AG verkauft werden.
Hälftig steuerbefreite Grundstücksveräußerungen
Die Vorschrift des § 3 Nr. 70 EStG befreit den Ertrag aus der Veräußerung von Grund und Boden und ...