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Kürzung des Vorwegabzugs beim Minderheitsgesellschafter
Erhält der Minderheitsgesellschafter und nicht rentenversicherungspflichtige Vorstandsvorsitzende einer AG eine Pensionsanwartschaft, die nicht in Proportion zu seinem Beteiligungsverhältnis steht und erwirbt er somit seinen Anspruch auf Altersversorgung nicht vollständig aufgrund eigener Beitragsleistung, steht ihm nur der gekürzte Vorwegabzug zu.