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Unentgeltliche Abtretung von verzinslichen Darlehensforderungen an minderjährige Kinder
Auf die unentgeltliche Abtretung der einem beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge ergangene Rechtsprechung nicht übertragbar (Abgrenzung zum , BStBl II S. 685 = Kurzinfo StuB 2002 S. 453; Bezug: § 42 Abs. 1 AO; § 8, § 11 Abs. 1, § 12 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 1, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Praxishinweise: Anders als bei einer unentgeltlichen Forderungsabtretung durch einen Einzelunternehmer oder einen beherrschenden Gesellschafter einer Personengesellschaft an seine minderjährigen Kinder, bei der die Forderung letz...