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Steuerrecht | selbständige Handelsvertreter – Geschäftsabschlüsse ohne Beteiligung des Unternehmers
▶ Urteil: Art. 7 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist so auszulegen, dass ein Handelsvertreter, dem ein bestimmter Bezirk zugewiesen ist, keinen Anspruch auf Provision für ein Geschäft hat, das ein Kunde, der diesem Bezirk angehört, mit einem Dritten abgeschlossen hat, ohne dass der Unternehmer unmittelbar oder mittelbar an diesem Geschäft beteiligt war.