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IWB Nr. 5 vom Seite 229 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 2294

Gemeinschaftsrechtliche Bezüge der Änderungen des AStG durch das UntStRefG 2008 und das JStG 2008

Susanne Hammerschmitt und und Dr. Lars Rehfeld

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom (UntStRefG 2008) mit den neuen Vorschriften über die Besteuerung einer Funktionsverlagerung gem. § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG und das Jahressteuergesetz 2008 vom (JStG 2008) mit der Ergänzung der §§ 7 ff. AStG um die Möglichkeit einer Exkulpation von der Hinzurechnungsbesteuerung im EU- und EWR-Gebiet enthalten gemeinschaftsrechtlich sensible Regelungen mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen. Während die Einführung der Funktionsverlagerungsbesteuerung die Sicherung des inländischen Steuersubstrats bezweckt, zielen die Ergänzungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf die Anpassung an die EuGH-Rechtsprechung in der Rs. C-196/04 („Cadbury Schweppes”) ab. Der Beitrag untersucht die EG-rechtlichen Implikationen dieses ambivalenten gesetzgeberischen Vorgehens.

I. Besteuerung einer Funktionsverlagerung gem. § 1 AStG

Mit den Regelungen zur Besteuerung einer Funktionsverlagerung gem. § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG hat der deutsche Steuergesetzgeber erstmals die Möglichkeit zur steuerlichen Erfassung einer Sachgesamtheit bestehend aus materiellen und immateriellen Wirtschaftgütern sowie den ihr innewohnenden Chancen und Risiken im Zeitpunkt eines grenzübersc...

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