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Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen einer (Vor-) GmbH
Zur Übertragung von Anteilen an einer Vor-GmbH: Errichtet ein Einzelunternehmer zum Zwecke der späteren Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Bargründung eine GmbH und überträgt er vor Beginn der Betriebsaufspaltung sowie vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister das wirtschaftliche Eigentum an einem Teil der Anteile an der Vor-GmbH zum Preis i. H. des Nominalwerts der abgetretenen Anteile an nahe Angehörige, löst diese Abtretung keine Gewinnrealisierung im Einzelunternehmen aus. Durch die unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern (einschließlich des Geschäftswerts) des bisherigen Einzelunternehmens auf die neue Betriebsgesellschaft kann Gewinn realisiert werden.