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FG München 02.10.2007 6 K 2678/06, NWB direkt 11/2008 S. 4
Haftung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Lässt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dessen Vertretungsbefugnis nicht erloschen ist, Steuerbescheide der GmbH vor Eröffnung des Insolvenzverfahren bestandskräftig werden, kann er mit Einwendungen gegen Grund und Höhe des Steueranspruchs wegen § 166 AO nicht mehr gehört werden.