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Pensionszusagen einer Personengesellschaft
BMF-Schreiben zur bilanzsteuerlichen Behandlung
Nach einer Reihe von BFH-Urteilen hat die Finanzverwaltung mit ihre Auffassung, insbesondere zur korrespondierenden Bilanzierung in Sonderbilanzen, wiedergegeben und damit die bisherige Verwaltungsauffassung fortentwickelt. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Eckpunkte des BMF-Schreibens dar.
Gesellschafts-Ebene: Eine Rückstellung bilden
Die Gesellschaft muss sowohl die Pensionsverpflichtung gegenüber einem Gesellschafter oder dessen Hinterbliebenen als auch die laufenden Pensionszahlungen entsprechend § 6a EStG in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft erfolgswirksam berücksichtigen. Für Altzusagen, also Pensionszusagen vor dem , steht ihr dabei ein Passivierungswahlrecht zu. Der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung gehört jedoch nicht zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft. Denn die Versicherungsprämien stellen keine Betriebsausgaben, sondern – nach Maßgabe des Gewinnverteilungsschlüssels – Entnahmen aller Gesellschafter dar.
Eine Ausnahme besteht bei der Pensionszusage einer Komplementär-GmbH: Hier berührt die Pensionszusage die Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft ni...