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Medizinische Laboruntersuchungen
Teilweiser Nichtanwendungserlass zum
Das BMF Schreiben zum o. g. Thema ist vor dem Hintergrund eines doppelten Spannungsverhältnisses zu sehen. Einerseits geht es um das Spannungsfeld zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht, zum anderen um das Spannungsfeld zwischen oberster Rechtsprechung und deren Umsetzung in die Besteuerungspraxis durch die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung erklärt ein BFH-Urteil, das sich ausdrücklich auf Rechtsprechung des EuGH stützt, als teilweise für über den Einzelfall hinausgehend nicht anwendbar.
S. 10
Vorbemerkung
Die Frage der Zulässigkeit von Nichtanwendungserlassen berührt die Frage der verfassungsrechtlichen Begrenzung der Zuständigkeitsbereiche der Finanzverwaltung einerseits und der Rechtsprechung andererseits. Aufgabe der Gerichte ist es, einen Einzelfall abschließend zu entscheiden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es sich bei dem speziellen Fall um eine grundsätzliche Sache und bei dem Gericht um ein oberstes Bundesgericht handelt. Aufgabe der Finanzverwaltung ist es demgegenüber, geltendes Recht zutreffend, effizient und gleichmäßig auf die Sachverhalte, die die gesetzlich beschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllen, anzuwenden. Hierbei erscheint der...