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Einbringung in Kapitalgesellschaft ist keine Schenkung
Schenkungsteuerliche Beurteilung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen
Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.
Sachverhalt
Alleingesellschafterin einer als gemeinnützig anerkannten GmbH war ein ebenfalls als gemeinnützig anerkannter e.V., ein Diakoniewerk. Der e.V. bestellte durch notariell beurkundeten Vertrag der GmbH an einem ihm gehörenden, mit einem Krankenhaus bebauten Grundstück, ein Erbbaurecht. Das Finanzamt beurteilte dies als grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang und bemaß die Steuer nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 10 Abs. 3 GrEStG.
Grunderwerbsteuerliche Behandlung hängt von schenkungsteuerlicher Beurteilung ab
Der Streitfall hat seinen Ausgangspunkt zwar im Grunderwerbsteuerrecht, bezieht seine Brisanz jedoch daraus, dass die Beantwortung der schenkungsteuerlichen Vorfrage darüber entscheidet, ob Grunderwerbsteuer anlässlich der Erbbaurechtsbestellung anfällt oder nicht. Denn Voraussetzung für das Vorliegen der Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG ist bekanntlich die Bejahung einer freigebigen Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (hier in Form einer Erbb...