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Gekürzte Pendlerpauschale auf dem Prüfstand
Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des SteueränderungsG (StÄndG) 2007 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerrechtliche Bemessungsgrundslage mindern. Prüfungsmaßstäbe sind nach Auffassung des beschließenden Senats vor allem der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und, soweit beiderseits beschäftigte Ehegatten betroffen sind, Art. 6 Satz 1 GG.
Voraussetzungen für das Vorliegen von Werbungskosten
Werbungskosten sind gem. § 9 Abs. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Solche liegen danach vor, wenn sie durch den Beruf bzw. durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden.
Durch den Abzug von Werbungskosten wird das „objektive Nettoprinzip”, das dem Einkommensteuer...