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Insolvenz bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung
Auswirkungen auf Wirtschaftsgüter der Besitzgesellschaft
Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Wirtschaftsgüter im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, werden diese für die Dauer der Betriebsaufspaltung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt. Sofern gleichzeitig die Voraussetzungen für Sonderbetriebsvermögen bei der Betriebspersonengesellschaft erfüllt sind, tritt diese Eigenschaft mit Ende der Betriebsaufspaltung wieder in Erscheinung. Eine Insolvenz der Betriebsgesellschaft führt nicht zwingend zur Entnahme des überlassenen Betriebsvermögens bei der Besitzgesellschaft.
Bilanzierungskonkurrenz bei Betriebsaufspaltung
Im vom BFH entschiedenen Fall waren die Kommanditisten einer Be-triebs-KG gleichzeitig auch Gesellschafter einer Besitz-GbR. Die Besitz-GbR hatte ein Betriebsgrundstück an die Betriebs-KG überlassen. 1992 geriet die Betriebs-KG in Konkurs. Das Konkursverfahren wurde am eröffnet und 1993 mangels Masse eingestellt. Die KG wurde im Jahre 1994 aus dem Handelsregister gelöscht. Fraglich war, zu welchem Zeitpunkt das Betriebsgrundstück seine Eigenschaft als Betriebsvermögen verloren und unter Aufdeckung der stillen Reserven in das Privatvermögen der Gesellschafter übergegangen wa...BStBl 1998 II S. 325BStBl 2005 II S. 830