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Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
Gesonderte Betrachtung jedes Gebäudeteils
Werden nachträglich Baumaßnahmen durchgeführt, beurteilt sich die Frage, ob sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vorliegt oder ob eine wesentliche Veränderung des Gebäudes zu nachträglichen Herstellungskosten führt, für jeden Gebäudeteil gesondert, wenn ein Gebäude zu unterschiedlichen Zwecken genutzt wird.
Erhaltungsaufwand versus Herstellungskosten
Die Frage ob eine Baumaßnahme zu Erhaltungsaufwand oder zu nachträglichen Herstellungskosten führt, hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Während Erhaltungsaufwand sofort abziehbar ist, müssen nachträgliche Herstellungskosten zu den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und mit diesen zusammen abgeschrieben werden. Die Abgrenzung richtet sich nach § 255 Abs 2 Satz 1 HGB, nach dem zu den Herstellungskosten auch Aufwand zur Erweiterung des Gebäudes oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung zählt.
S. 3
Entscheidungserheblich war in der Besprechungsentscheidung die Frage, ob für die Prüfung der wesentlichen Verbesserung i. S. des § 255 Abs 2 Satz 1 HGB auf das gesamte Gebäude abzustellen ist, wenn nur ein Gebäudeteil zur Erzielung von Einkünften verwendet wird. Während das Finanzgericht die Frage der Wesentlichkeit noc...BStBl 2006 II S. 707