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Auslagerung von Altersvorsorgevermögen bei Treuhandmodellen und bilanzielle Bewertung von wertpapiergebundenen Arbeitszeitkonten
Arbeitgeber sichern die Ansprüche von Arbeitnehmern aus der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Dies geschieht oftmals über Treuhandkonstruktionen, die u. a. zum Ziel haben, den Zugriff des Insolvenzverwalters auf die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu verhindern. Im Rahmen eines Treuhandvertrags überträgt der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) Vermögen (Barmittel, wertpapiergebundene Guthaben aus Arbeitszeitkonten u. a.) auf einen Treuhänder, welcher dieses nach den Anlagegrundsätzen des Arbeitgebers anlegt und verwaltet (Verwaltungstreuhänder). Daneben wird in einem Vertrag zugunsten der versorgungsberech...