Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen mit Geldspielgeräten ab
Die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten sind nach der Neufassung von § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. ab sehr wohl als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Die Gesetzesänderung beruht auf Art. 13 Teil B Buchst. f 6. EG-RL (ab Art. 135 Buchst. i MwStSystRL). Die Vereinbarkeit der Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit EG-Recht ist zwischenzeitlich vom FG Niedersachsen in einem Hauptsacheverfahren bestätigt worden (Urteil v. - 5 K 137/07). Gegen das Urteil ist Revision beim BFH eingelegt worden (Az. des BFH: V R 83/07). Einspruchsverfahren in diesen Fällen können daher erst einmal ruhen (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Aussetzung der Vollziehung kann aufgrund des (BStBl 2007 II S. 850) gewährt werden.