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Pauschale Nachversteuerung von EK 02
Bilanzielle Folgen der Neuregelung durch das Jahresteuergesetz 2008
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 v. (BGBl 2007 I S. 3150) hat der Gesetzgeber die Nachversteuerung von bislang unbelastetem EK 02 aus dem ehemaligen Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren neu geregelt. Aus der zusätzlichen Körperschaftsteuerbelastung ergeben sich bei den betroffenen Unternehmen Konsequenzen für die bilanzielle Darstellung nach HGB, Steuerrecht und IFRS. Wie der bilanzielle Ansatz nach den verschiedenen Vorschriften richtigerweise aussehen muss, erläutert dieser Beitrag.
Neuregelung: Von der ausschüttungsabhängigen zur pauschalen Versteuerung
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber die seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens geltende ausschüttungsabhängige Nachbelastung von „Altbeständen” an EK 02 (§ 38 Abs. 1 bis 3 KStG) auf eine ausschüttungsunabhängige Pauschalversteuerung umgestellt (§ 38 Abs. 4 bis 10 KStG). Dabei bildet der Bestand an ehemaligem EK 02 zum die Bemessungsgrundlage für die pauschale Nachversteuerung. Der Steuersatz beträgt 3 %, allerdings ist die Nachsteuer auf den Steuerbetrag für eine gedachte Vollausschüttung in 2007 begrenzt.
Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld
Die Steuerschuld aus der Nachversteuerung von EK 02 entsteht rückwirkend zum . Nachdem das Finanzamt die zusätzliche Körperschaf...