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Angestellte Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter
Umsatzsteuerliche Beurteilung der Tätigkeit
Zum Insolvenzverwalter kann nur eine natürliche Person bestellt werden. Für Rechtsanwaltssozietäten besteht daher – unabhängig in welcher Rechtsform sie organisiert sind – nicht die Möglichkeit, als Insolvenzverwalter bestellt zu werden. Um dennoch am Markt der Insolvenzverwaltung teilnehmen zu können, bedienen sich Rechtsanwaltssozietäten daher nicht selten angestellter Rechtsanwälte, die sodann im eigenen Namen, aber auf Rechnung ihres Arbeitgebers, als Insolvenzverwalter tätig sind. Es stellt sich insofern die Frage, ob leistender Unternehmer dabei der angestellte Rechtsanwalt oder die ihn anstellende Sozietät ist. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen Rechnungsstellung. Der Beitrag erörtert die umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in den zu untersuchenden Sachverhalten eine Dienstleistungskommission nach § 3 Abs. 11 UStG vorliegt und stellt die sich daraus resultierenden umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen dar.
Literaturhinweis ▶ Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 7. Aufl. 2007. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe, Herne.
I. Ausgangslage
Als Insolvenzverwalter kann gem....