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BBEV Nr. 3 vom Seite 92

Einsatz fondsgebundener Lebensversicherungen nach der Erbschaftsteuerreform

Überblick unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer und des Vermögensschutzes (Asset Protection)

Urs Bernd Brandtner und Michael Brunner, beide München

Am hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten wird – trotz weitreichender Kritik und Änderungsanträgen der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen – spätestens zum gerechnet (zu den materiellen Änderungen siehe u. a. Götz BBEV 12/2007 NWB YAAAC-64619; Eisele, NWB 46/2007 S. 4037; ders., ZEV 2007 S. 550; Crezelius, DStR 2007 S. 2277; Burwitz, NZG 2008 S. 16; Lüdicke, DB 2007 S. 2792 mit Kritik, Wachter, ZErb 2007 S. 442; Zipfel, BB 2007 S. 2651). Nach einer ersten Darstellung der möglichen Gestaltungsmodelle unter dem neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht in der letzten BBEV Ausgabe (Schulz/Werz, BBEV 2008 S. 46 NWB UAAAC-67140) steht im Fokus des folgenden Beitrags der Einsatz der fondsgebundenen Lebensversicherung nach der Erbschaftsteuerreform. Neben erbschaftsteuerlichen Fragen geht es dabei um die Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf fondsgebundene Lebensversicherungen und den in der Beratungspraxis bedeutsamen Fall der ausländischen fondsgebundenen Lebensversicherung als wirksames Mittel des Vermögensschutzes (Asset Protec...

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