Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km
Leitsatz
Aufwendungen eines Bauarbeiters für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung
von weniger als 30 km sind nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Die vom BStBl 2005 I S. 785 geäußerte gegenteilige Ansicht ist mit der neueren Rechtsprechung
des nicht vereinbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 2111 Nr. 39 EFG 2008 S. 940 Nr. 12 EStB 2008 S. 372 Nr. 10 TAAAC-71915
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