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FG Köln Urteil v. - 10 K 279/06 EFG 2009 S. 567 Nr. 8

Gesetze: LStR 2004 R 38 Abs. 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1

Arbeitnehmer:

Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit in 2004 vom ersten Kilometer ab mit 0, 30 je gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen

Leitsatz

1) Die 30-km-Grenze gem. Abschnitt III des , BStBl. I 2005, 960, nach der bei Einsatzwechseltätigkeiten bis 30 km nur die Entfernungspauschale absetzbar ist, findet weder eine Stütze im Gesetz, noch ist sie mit der durch das , BStBl. II 2005, 785 geänderten BFH-Rechtsprechung vereinbar.

2) Für Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten sind die Kosten für die tatsächlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 567 Nr. 8
QAAAD-10579

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 28.08.2008 - 10 K 279/06

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