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Durchsetzung kleiner Geldforderungen im EU-Ausland wird ab 2009 einfacher
Erste Hinweise zu den geplanten Gerichtsverfahren
Das Bundeskabinett hat am ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von grenzüberschreitenden Forderungen innerhalb der EU beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Diese Regeln gelten in allen EU-Staaten bis auf Dänemark.
I. Inkrafttreten des Gesetzes
Mit Ausnahme der Ausführungsbestimmungen für das Europäische Mahnverfahren, die bereits ab dem gelten, wird das neue Recht ab anwendbar sein.
Neuigkeiten zu diesen Verfahren erfahren Sie in Zukunft über die Internetseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.de.
II. Europäisches Mahnverfahren
Ihr Mandant kann einen europäischen Zahlungsbefehl (ähnlich einem Mahnbescheid) in folgenden Fällen erwirken:
Es muss sich um eine zivil- oder handelsrechtliche Geldforderung handeln (also nicht aus Arbeitsvertrag, Unterhaltsrecht),
Gläubiger und Schuldner sind in verschiedenen EU-Ländern ansässig.